Bei Tiefbauarbeiten sind Informationen über die Lage von Versorgungsleitungen unverzichtbar. Um Sachschäden und eine Gefährdung von Menschen zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, sich vor Beginn von Erdarbeiten über eventuell vorhandene Leitungen zu erkundigen.
Jedes Unternehmen und jede Privatperson, welche auf öffentlichem oder privatem Grund innerhalb unseres Versorgungsgebietes Tiefbauarbeiten ausführt oder auf andere Art und Weise die Erdoberfläche durchdringt (z. B. Bohrungen, Zaunpfosten, Blitzableiter etc.) erhält hier die nötigen Auskünfte über unsere Versorgungsleitungen.