Grund- und Ersatzversorgung

Informationen

Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht von Tarifkunden wurde in diesem Zuge in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite aufgeteilt.

 

Grundversorgung

Versorgung für Haushaltskunden

Die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom bieten wir in unserem Netzgebiet in Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Flinsberg, Günterode, Kalteneber und Rengelrode an – und das ist sogar gesetzlich geregelt. Denn die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt sind Grundversorger.

Festlegung des Grundversorgers

Die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli 2024 den Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH für die nächsten drei Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgestellt.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG:

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt

Aufgabe des Grundversorgers

Die Aufgabe des sogenannten Grundversorgers hat laut Gesetz immer derjenige Stromlieferant zu übernehmen, der die meisten Haushaltskunden in einem Gebiet unter Vertrag hat. Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass jedermann stets versorgt werden kann.

Grundversorgung auf einen Blick

  • Einfache und zuverlässige Stromlieferung
  • Ohne feste Vertragslaufzeit
  • Innerhalb von 14 Tagen kündbar
  • Nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH

Ersatzversorgung

Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden

Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z. B. in Folge einer Insolvenz).

Grundsätzlich gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Als Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH beliefern wir zusätzlich Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der so genannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der oben genannten Bedingungen.

Ersatzversorgung auf einen Blick

  • Gilt nur im Fall von § 38 EnWG
  • Tägliche Kündigungsmöglichkeit
  • Maximal 3 Monate Laufzeit
  • Nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!