Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mit moderner Messeinrichtung (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber innerhalb ihres Stromnetzgebietes die Aufgabe des Messstellenbetriebs gemäß § 3 MsbG wahr, sofern nicht ein Dritter diesen nach den § 5 oder § 6 MsbG durchführt.
Die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) besteht,
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH kann zusätzlich, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden,
- bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Nach dem aktuellen Stand sind circa 9.500 Zähler von der Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen und circa 2.000 Zähler von der Umrüstung auf intelligente Messsysteme betroffen. Es handelt sich notwendigerweise um geschätzte circa-Angaben, da die konkrete Anzahl u.a. abhängig ist von unbeeinflussbaren Fremdfaktoren in der Zukunft, wie dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten, möglichen Stilllegungen, der tatsächlichen Anzahl an Neubauten/größeren Renovierungen etc. Die Angaben stehen daher unter dem Vorbehalt einer späteren Anpassung.