Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten. Die entsprechenden Preisblätter finden Sie hier:
Netzentgelte
Informationen und Preisblätter
Die staatlichen Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht.
Entgelte für Blindmehrarbeit
Die Einhaltung von Blindleistungsvorgaben sind gemäß den jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAR) des VDE|FNN als allgemein geltende Regeln der Technik zwingend zu beachten. Die die zulässigen Grenzen übersteigende negative Blindarbeit (-R) wird dem Kunden seit dem 01.01.2022 nicht mehr als Bestandteil der Netzentgelte in Rechnung gestellt. Die über die Vorgaben hinaus gelieferten bzw. bezogenen Blindarbeitsmengen werden dem Anschlussnehmer auf Grundlage des jeweils gültigen und veröffentlichten Preisblattes in Rechnung gestellt.