Über uns

Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt

Die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH liefert seit 1993 zuverlässig Energie und guten Service. Unser Kerngeschäft besteht aus dem Netzbetrieb des Strom- und Wärmeverteilnetzes im Stadtgebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und dem Vertrieb vom Strom, Wärme und Dienstleistungsprodukten dieser Sparten an Industrie- und Haushaltskunden.

Unsere Stärken sind:

  • Kundennähe durch kompetente Beratung und guten Service vor Ort
  • Vertrauen und Kompetenz durch zuverlässige Versorgung und langjährige Erfahrung
  • Kommunale Verantwortung durch Stärkung der regionalen Infrastruktur
  • Zuverlässigkeit durch kontinuierliche Investitionen in Leitungen und Anlagen

Profitieren auch Sie von unseren attraktiven Strom- und Wärmeprodukten und unserem hervorragenden Service. Näheres zu Angeboten und Preisen erfahren Sie in den jeweiligen Bereichen unserer Website.

Entwicklung der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH

Von der Grundsteinlegung bis zur Verstaatlichung

Der Grundstein für die Stadtwerke war bereits am 06. Januar 1900 durch einen vom Magistrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt und Vertretern der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft (AEG) in Berlin unterzeichneten Vertrag gelegt worden. 

Am 24. Juli 1908 beschloss der Magistrat der Stadt den Erlass einer „Geschäftsordnung der Elektrizitätskommission in Heiligenstadt“ und übertrug damit die Überwachung und „innere Verwaltung“ des Elektrizitätswerkes der Elektrizitätskommission.

Aus dem Jahre 1925 findet sich ein zwischen der Stadt Heiligenstadt und dem Zweckverband Überlandwerk Edertalsperre in Kassel abgeschlossener Vertrag über die Lieferung von Elektrizität. Die Energieerzeugung der Stadtwerke reichte nicht mehr aus, um den wachsenden Energiebedarf der aufstrebenden Stadt zu decken.

Nach 50 Jahren wechselvoller Geschichte wurden die Stadtwerke im Jahre 1949 verstaatlicht. In der Folgezeit war für die Aufgaben der Elektrizitätsversorgung das Energiekombinat Erfurt mit den Organisationseinheiten in Bleicherode und in Heiligenstadt (Meisterbereich) zuständig.

 

Wiedervereinigung und Rückübertragung der Stadtwerke Heiligenstadt

Nach der Wiedervereinigung wurden durch den Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 und die dazu ergangenen gesetzlichen Vorschriften die Ansprüche der Städte und Gemeinden in den neuen Bundeländern auf Rückgabe der verstaatlichten kommunalen Versorgungsunternehmen begründet. Durchgesetzt werden konnten sie allerdings erst nach einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts haben sich die Beteiligten (darunter neben den Kommunen die westdeutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und die Treuhandanstalt) geeinigt, die unterschiedlichen Auffassungen über die Neuordnung der Struktur der Stromversorgung in den neuen Bundesländern einvernehmlich zu beenden und damit eine sichere Basis für die dringend notwendigen Investitionen im Energiesektor zu schaffen.

Die Beteiligten erklärten sich bereit, alle örtlichen Versorgungsanlagen auf Verlangen gegen Erstattung des Sachzeitwertes rückzuübertragen – unter der Voraussetzung, dass eine Genehmigung zur Aufnahme der Stromversorgung nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt wird. Diese Genehmigung wurde der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur uneingeschränkt erteilt.

Die Einzelheiten der Rückübertragung wurden anschließend nach nicht immer einfachen Verhandlungen mit den regionalen Versorgungsunternehmen in den neuen Bundesländern vertraglich geregelt. Die Verhandlungen der Stadt Heilbad Heiligenstadt mit der ENAG Energieversorgung Thüringen AG, Erfurt, entwickelten sich von Anfang an mit viel Verständnis für die teilweise unterschiedlichen Interessen und im partnerschaftlichen Vertrauen auf eine längerfristige Zusammenarbeit. So konnte die Rückübertragung mit einem für beide Teile überzeugenden Ergebnis zum 01. Oktober 1993 vollzogen werden.

Partnerschaft mit der EW Wärme GmbH und Umfirmierung in Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH

Anfang 2015 haben die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH und die Eichsfeldwerke-Tochter EW Wärme GmbH ihre Kräfte gebündelt und mit einer strategischen Partnerschaft besiegelt. Mit Übertragung ihrer in Heilbad Heiligenstadt liegenden Energieerzeugungs- und verteilungsanlagen auf die Stadtwerke und dem Erwerb weiterer Geschäftsanteile wurde die EW Wärme GmbH (49 %) gemeinsam mit der Stadt Heilbad Heiligenstadt (51 %) Gesellschafter der Stadtwerke. Im Zuge dieser Partnerschaft kam es zur Umfirmierung. Seit 27. April 2015 firmiert die Stadtwerke Heiligenstadt GmbH unter ihrem neuen Namen „Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH“.

 

Übertragung auf die Vital Heilbad Heiligenstadt GmbH & Co. KG

Am 13. Dezember 2017 wurde durch die Stadt Heilbad Heiligenstadt die Gründung einer Holdingstruktur beschlossen. Mit Eintragung ins Handelsregister am 13. Juni 2018 wurden die Anteile der Stadt an den Stadtwerken Heilbad Heiligenstadt (51 %) auf die Vital Heilbad Heiligenstadt GmbH & Co. KG übertragen.

 

Umfirmierung: Aus der EW Wärme GmbH wird die EW Energie GmbH

Ab dem 1. Juli 2024 firmiert die EW Wärme GmbH, die seit 2015 mit 49 % an der Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH beteiligt ist, unter dem neuen Namen "EW Energie GmbH".