Der Grundstein für die Stadtwerke war bereits am 06. Januar 1900 durch einen vom Magistrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt und Vertretern der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft (AEG) in Berlin unterzeichneten Vertrag gelegt worden.
Am 24. Juli 1908 beschloss der Magistrat der Stadt den Erlass einer „Geschäftsordnung der Elektrizitätskommission in Heiligenstadt“ und übertrug damit die Überwachung und „innere Verwaltung“ des Elektrizitätswerkes der Elektrizitätskommission.
Aus dem Jahre 1925 findet sich ein zwischen der Stadt Heiligenstadt und dem Zweckverband Überlandwerk Edertalsperre in Kassel abgeschlossener Vertrag über die Lieferung von Elektrizität. Die Energieerzeugung der Stadtwerke reichte nicht mehr aus, um den wachsenden Energiebedarf der aufstrebenden Stadt zu decken.
Nach 50 Jahren wechselvoller Geschichte wurden die Stadtwerke im Jahre 1949 verstaatlicht. In der Folgezeit war für die Aufgaben der Elektrizitätsversorgung das Energiekombinat Erfurt mit den Organisationseinheiten in Bleicherode und in Heiligenstadt (Meisterbereich) zuständig.
Nach der Wiedervereinigung wurden durch den Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 und die dazu ergangenen gesetzlichen Vorschriften die Ansprüche der Städte und Gemeinden in den neuen Bundeländern auf Rückgabe der verstaatlichten kommunalen Versorgungsunternehmen begründet. Durchgesetzt werden konnten sie allerdings erst nach einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts haben sich die Beteiligten (darunter neben den Kommunen die westdeutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und die Treuhandanstalt) geeinigt, die unterschiedlichen Auffassungen über die Neuordnung der Struktur der Stromversorgung in den neuen Bundesländern einvernehmlich zu beenden und damit eine sichere Basis für die dringend notwendigen Investitionen im Energiesektor zu schaffen.
Die Beteiligten erklärten sich bereit, alle örtlichen Versorgungsanlagen auf Verlangen gegen Erstattung des Sachzeitwertes rückzuübertragen – unter der Voraussetzung, dass eine Genehmigung zur Aufnahme der Stromversorgung nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt wird. Diese Genehmigung wurde der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur uneingeschränkt erteilt.
Die Einzelheiten der Rückübertragung wurden anschließend nach nicht immer einfachen Verhandlungen mit den regionalen Versorgungsunternehmen in den neuen Bundesländern vertraglich geregelt. Die Verhandlungen der Stadt Heilbad Heiligenstadt mit der ENAG Energieversorgung Thüringen AG, Erfurt, entwickelten sich von Anfang an mit viel Verständnis für die teilweise unterschiedlichen Interessen und im partnerschaftlichen Vertrauen auf eine längerfristige Zusammenarbeit. So konnte die Rückübertragung mit einem für beide Teile überzeugenden Ergebnis zum 01. Oktober 1993 vollzogen werden.