Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Haushaltskunden und grundversorgten Kunden eine sogenannte Abwendungvereinbarung an. Diese beinhaltet nach § 118b Abs. 7 EnWG und § 19 Abs. 5 StromGVV eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Gleichzeitig bieten wir unseren Kunden alternativ an, einen Vertrag über den Einbau eines Vorkassezählers abzuschließen. Bei Installation eines solchen Zählers besteht die Möglichkeit der Kombination einer Zahlung auf eine bestehende Schuld mit einer Vorauszahlung. Die Vorauszahlung kann hier bedarfsgerecht so gestaltet werden, dass der Kunde selbst den Umfang seiner Vorauszahlung bestimmt. Durch Einzahlung eines Geldbetrages in unserer Geschäftsstelle oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto wird der Energiebezug bis zur Höhe des entrichteten Betrages sichergestellt.
Gerne können Sie sich mit uns telefonisch unter der Rufnummer 03606 526-0 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder alternativ an dem Vertrag über den Einbau eines Vorkassezählers interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.