01.11.2024

Informationen zur Zählerablesung Strom 2024

Für die bevorstehende Jahresendabrechnung 2024 benötigen wir den Zählerstand der Stromzähler unserer Kunden.

Sofern Sie eine entsprechende Ablesekarte erhalten haben, bitten wir Sie, die Zählerablesung selbständig vorzunehmen.

Nur die Zählerstände, die uns bis spätestens 05.01.2025 vorliegen, können für die Jahresabrechnung 2024 berücksichtigt werden. Liegen uns bis dahin keine Angaben zu den Zählerständen vor, erfolgt eine Schätzung Ihres Verbrauchs.

Um Ihnen bei der Vielzahl der verschiedenen Stromzählertypen und beim korrekten Ablesen behilflich zu sein, haben wir eine Übersicht erstellt:  Handbuch zur Zählerablesung Strom

Gern können Sie uns Ihren Zählerstand auch online mitteilen. Sehr schnell und einfach geht es über folgenden Link: 

https://swh-netznutzung.zaehlerstaende.aov.de

Die hierfür benötigte Zugangsnummer und den Zugangs-PIN entnehmen Sie bitte der Ihnen zugesandten Ablesekarte. Alternativ können Sie auch den QR-Code nutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.